Überblick
Verkaufen Sie Ihre (Ihr wertvollstes Wirtschaftsgut / Besitz) Immobilie mit EkoPa GmbH!
- Zuverlässig, transparent, verbindlich und termintreu.
- Kompetente Fachexpertise für eine sichere und marktgerechte Immobilienvermarktung
- Regional vernetzt und bestens verbunden im lokalen Immobilienmarkt
- Strategische Immobilienvermarktung auf höchstem Niveau – basierend auf einer marktkonformen Preisfindung, detaillierten Zielgruppenanalyse und einer maßgeschneiderten Immobilienpräsentation.
Der erfolgreiche Verkauf einer Immobilie erfordert Erfahrung, Marktkenntnis und Vertrauen. Mit kompetenter Fachexpertise, starker regionaler Vernetzung und einer zuverlässigen, transparenten Betreuung begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Verkaufsprozess. Unser Anspruch ist es, für Ihre Immobilie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – professionell, individuell und nachhaltig.
Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
FAQ Vermarktung/Vermittlung
Welche Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden?
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lageplan und Stadtplanausschnitt,
- Grundbuchauszug, Teilungserklärung (ETW),
- Aussagefähige Fotos der Immobilie von außen und innen,
- Grundrisspläne,
- Detaillierter Gebäudezustand
- Erfolgte Modernisierungen mit Umfang und Zeitraum,
- anstehender Renovierungsbedarf
- möglicher Übergabetermin,
- Gebäudeversicherungspolicen
- Wohnflächen und Nutzungsflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
Warum ist es sinnvoll einen Makler zu beauftragen?
Ein Immobilienmakler zu beauftragen ist sinnvoll, weil er Marktkenntnis, rechtliche Sicherheit und Zeitersparnis bietet. Er bewertet die Immobilie realistisch, vermarktet sie professionell und übernimmt Besichtigungen sowie Verhandlungen. Zudem schützt er vor rechtlichen Fehlern und unseriösen Interessenten. Oft führt das zu einem schnelleren Verkauf und einem besseren Preis.
Wie lange dauert der Verkaufsprozess?
Die Länge des Verkaufsprozesses hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art der Immobilie, der Zielgruppe, dem Angebotspreis, den aktuellen Marktbedingungen und weiteren Einflüssen.
Warum sollte ein möglichst hoher Angebotspreis bei der Maklerauswahl nicht entscheidend sein?
Die Nennung eines relativ hohen Angebotspreises erhöht oft die Chancen zum Erhalt eines Auftrags. Bleibt aber während der Vermarktung die Nachfrage aus oder ist nur sehr gering, steht man als Makler vor der schwierigen Aufgabe, den Eigentümer darüber zu informieren und von einer späteren Preissenkung zu überzeugen. Ein solches Vorgehen wirft kein positives Licht auf die Kompetenz des Maklers, insbesondere hinsichtlich seiner Wertermittlungs- sowie Orts- und Marktkenntnisse. Zudem führen spätere Preisreduzierungen und lange Vermarktungszeiten zur Abwertung der Immobilie.
Wann muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie spätestens vorgelegt werden?
Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Wann ist der Kaufpreis fällig?
Im Kaufvertrag wird in aller Regel ein Fälligkeitstermin vereinbart. Angemessen ist in der Regel eine Frist von 6 Wochen ab Beurkundung. Der Kaufvertrag sieht i.d.R. vor, dass der Käufer erst dann zahlen muss, wenn der Notar ihm mitgeteilt hat, dass der Durchführung des Vertrages nichts mehr im Wege steht.
Warum ist eine Zielgruppenanalyse wichtig?
Bei der Zielgruppenanalyse wird ermittelt, für welche Kundengruppen das Immobilienangebot in Betracht kommt. Um eine marktgerechte Immobilie entwickeln zu können, muss man in Erfahrung bringen, welche Zielgruppen vorhanden sind, welche speziell am konkreten Standort verstärkt suchen, welche Bedürfnisse sie haben und welche Aspekte für sie bei der Immobilienwahl wichtig sind.
Eine fundierte Zielgruppenanalyse trägt maßgeblich dazu bei, die Vermarktungsdauer einer Immobilie deutlich zu verkürzen.
Welche Aspekte zur Festlegung eines Angebotspreises sollten beachtet werden?
• Kosten des Maklers (Selbstkosten, Kosten durch externen Einkauf, Verhältnis von Aufwand / Gewinn)
• Bereitschaft der Nachfrager einen gewissen Preis zu zahlen
• Preise der Mitbewerber
• Anzahl der Mitbewerber
• Gesetzliche Vorschriften
• Verfügbarkeit vergleichbarer Immobilien
• Vermarktungsdauer
• Sonstige Hemmnisse bei dem Verkaufsprozess z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen bei Hausfinanzierungen
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Besitzübergang?
Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspflichten gehen auf den Erwerber üblicherweise mit Zahlung des Kaufpreises über. Ab diesem Tag trägt er aber auch alle Lasten (Steuern, Versicherungen) und er hat die Verantwortung für den Grundbesitz, d.h. er muss dafür Sorge tragen, dass niemand durch den Grundbesitz zu Schaden kommt (z.B. Streupflicht). Ferner trägt er dann das Risiko, dass neue Schäden am Haus entstehen (z.B. die Heizung versagt).
Welche Bedeutung hat die Auflassungsvormerkung für den Käufer?
Die Auflassungsvormerkung ist das wichtigste Sicherungsmittel für den Käufer, sie „reserviert“ sozusagen den Grundbesitz bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch wird im Kaufvertrag bewilligt. Da die Vormerkung mit vertragsgemäßer Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Namen des Erwerbers ihre Funktion erfüllt hat, muss sie dann wieder gelöscht werden. Damit dafür kein neuer Notartermin mit dem Erwerber anberaumt werden muss, ist die Löschungsbewilligung für diesen Fall bereits im Kaufvertrag enthalten.
Welche wichtigen neuen gesetzlichen Regelungen gibt es zur Kostenverteilung bei Maklerprovisionen?
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist gesetzlich festgelegt, dass Immobilienverkäufer mindestens 50 % der Maklercourtage zu tragen haben, sofern sie den Makler beauftragen. Eine vollständige Abwälzung der Maklerkosten auf den Käufer ist somit nicht mehr zulässig.